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Wie Torrentfreak berichtet hat der Europäische Gerichtshof heute ein Urteil zugunsten des gemeinen Internetnutzers ausgesprochen. Demnach ermögliche EU-Recht es nicht, Telekommunikationsanbieter gerichtlich dazu zu zwingen, Benutzerdaten im Rahmen einer Filesharingbeschuldigung preiszugeben. Anlass war der Rechtsstreit zwischen der spanischen Gruppe Promusicae, einer Vereinigung von Musikrechteinhabern, und Telefonica, Spaniens größtem Telekommunikationsunternehmen. Bei diesem wollte Promusicae von Telefonica die Übergabe einiger Sätze Kundendaten erzwingen, um mit diesen zivilrechtliche Schritte wegen angeblichen Filesharings einzuleiten. Dazu hatte das Gericht zu sagen: "Community law does not require the member states, in order to ensure the effective protection of copyright, to lay down an obligation to disclose personal data in the context of civil proceedings." Gemeinschaftsrecht (EU-Recht) verlangt von den Mitgliedsstaaten nicht, eine Verpflichtung zur Offenlegung persönlicher Daten im Rahmen zivilrechtlicher Vorgänge zu verankern um den effektiven Schutz von Urheberrecht zu gewährleisten. Urheberrechtsangelegenheiten sind jedoch dem Zivilrecht, und nicht dem Strafrecht, zuzuordnen, so dass die Daten hier nicht übergeben werden mussten. Und in ähnlichen Fällen europaweit nun auch nicht müssen, vorausgesetzt der jeweilige Staat hat keine eigene Legislation zur Herausgabe. Somit ist sowohl den Kommunikationsdienstleistern, als auch Filesharern, als auch jedem Normalnutzer der Rücken gestärkt worden. Und nun alle: I'm a pirate and I'm OK, I download all night and go free all day!
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