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Wednesday, 19. March 2008 21:32 |
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Neben der Hauptklage von 30.000 Bürgern zur Vorratsdatenspeicherung, wozu eine Entscheidung noch aussteht, hatte das Verwaltungsgericht auch über einen Eilantrag zu entscheiden und hat dies heute getan. Ergebnis: - Verbindungsdaten (aber keine Inhalte) dürfen erst einmal weiter gespeichert werden
- Die Auskunft ist nur bei schweren Straftaten und mit richterlicher Anordnung zulässig
- Die Regelung ist vorläufig auf eine Dauer von 6 Monaten beschränkt, kann jedoch verlängert werden
Zypries' und Schäubles Terminplan haben sich dadurch wohl heute ein wenig verändert.
14.00 - Frustsaufen
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