Auskunft bei der Vorratsdatenspeicherung vorübergehend eingeschränkt PDF Drucken
Wednesday, 19. March 2008 21:32

Neben der Hauptklage von 30.000 Bürgern zur Vorratsdatenspeicherung, wozu eine Entscheidung noch aussteht, hatte das Verwaltungsgericht auch über einen Eilantrag zu entscheiden und hat dies heute getan.

Ergebnis:

  1. Verbindungsdaten (aber keine Inhalte) dürfen erst einmal  weiter gespeichert werden
  2. Die Auskunft ist nur bei schweren Straftaten und mit richterlicher Anordnung zulässig
  3. Die Regelung ist vorläufig auf eine Dauer von 6 Monaten beschränkt, kann jedoch verlängert werden


Zypries' und Schäubles Terminplan haben sich dadurch wohl heute ein wenig verändert.

14.00 -               Frustsaufen 

 
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