|
Monday, 17. March 2008 16:12 |
|
Zu diesem Ergebnis kommen zwei Studien, eine des Max-Planck-Instituts für Strafrecht und eine des Bundeskriminalamtes. Die ernüchterne Quantifizierung der Effektivität? MPI: "Daraus ergibt sich laut dem Arbeitskreis, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hätte verbessert werden können."
BKA: "Demnach könnte die Aufzeichnung der Nutzerspuren die Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent" erhöhen."
Allen Missbrauchsgefahren zum Trotze sind die Abfragen der Verbindungsdaten in ihrer Häufigkeit jedoch gestiegen und tun dies auch weiterhin. Es scheint, die Privatsphäre ist ziemlich billig verkauft worden. Aber davon lässt sich der Schäuble-Wirbelwind weder irritieren noch aufhalten.
|