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Sunday, 16. March 2008 15:54 |
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Laut AFP einigten sich japanische ISP-Verbände darauf, Nutzer die illegal Dateien tauschen zu warnen und bei fortgesetzter Aktivität den Dienstvertrag zu beenden. Damit gaben sie dem Druck durch einflussreiche Medienverbände nach, welche sich immer massiver beschwert hatten. Gamepolitics.com stellt die Frage, wann der Internetzugang als Bürgerrecht anerkannt wird, sei er doch ein Dienst so üblich und notwendig wie das Telefon. Das mag richtig sein, aber Bürgerrechte werden bei Strafrechtssanktionen nun mal eingeschränkt. Vielleicht wäre ihnen eine direkte Verurteilung, auf die man dann eine Haftstrafe und weitere rechtliche Einschränkungen stützen könnte, mit Hilfe der sich ausdehnenden Beweislage lieber? Häftlinge dürfen ja auch nicht telefonieren.
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