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Monday, 11. February 2008 22:07 |
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Nachdem die SZ zum Schutz der Menschen vor sich selbst aufrief, geht nun die Kulturabteilung des Spiegels dazu über, das Grundrecht auf lächerliche Selbstentblößung (Art. 2 I GG) zu verteidigen. Wer alt genug sei strafmündig zu sein oder wählen zu dürfen, den muss man auch nicht vor sich selbst schützen, sondern der hat die Konsequenzen seines Tuns bitte selbst zu tragen, so Broder, Autor des Spiegel-Artikels. Wenn eine Sendung ausgestrahlt wird und niemand ist da der sie sieht, hat es dann Peinlichkeit gegeben? Aum...
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